Offert-, Verkaufs- und Lieferbedingungen (OVL)

Qualitair GmbH, 4800 Zofingen

1. Angebote

Unsere Angebote werden zu den jeweils aktuellen Preisen und möglichen Lieferterminen abgegeben. Die aufgeführten Preise gelten bei sofortiger Zusage, längstens bis zu drei Monaten gerechnet ab Ausstellungsdatum. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2. Bestellungsannahme

Die Annahme und Ausführung einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen, wenn nicht in unserer Auftragsbestätigung anderslautende Abmachungen schriftlich festgehalten sind. Spätestens mit der Bestellung gelten diese als akzeptiert. Bedingungen des Bestellers, die mit unseren OVL in Widerspruch stehen sind für uns nicht verbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

Ist schriftlich nichts anderes vereinbart, bleiben unsere Preise unverbindlich, netto ab Werk, ohne Verpackung, Transport und Montage am Aufstellungsort. Erfolgt die Montage durch uns, so ist der Besteller dafür verantwortlich, dass vor Montagebeginn alle bauseitigen Arbeiten ausgeführt sind und die Zufahrt gewährleistet ist. Elektrische Zuleitungen und alles, was damit in Zuammenhang steht, Grab- und Maurerarbeiten etc. gehen zu Lasten des Käufers. Wird durch Umstände, die nicht beim Lieferanten liegen, die Montage verzögert oder unterbrochen, so wird der Mehraufwand zusätzlich verrechnet. Ist nichts anderes vereinbart, so hat die Zahlung innert 30 Tagen rein netto zu erfolgen. Für grössere Bestellungen und Sonder-anfertigungen gelten folgende Bedingungen: 1/3 bei Erhalt unserer Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versandbereitschaft und 1/3 netto innert 30 Tagen nach erfolgter Lieferung. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, den üblichen Verzugszins anzurechnen. Garantierückbehalte sind nicht zulässig.

4. Versand / Lieferung auf Abruf

Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers spediert (auch bei Franko-Lieferung). Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens 2 Monate nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser Frist sind wir berechtigt, die volle Zahlung einzufordem und für die weitere Einlagerung Rechnung zu stellen.

5. Lieferfristen/Lieferbedingungen

Der vereinbarte Liefertermin wird von uns, wenn irgend möglich eingehalten, er ist jedoch unverbindlich, wenn:

- ohne unser Verschulden Ereignisse eintreten, die den geordneten Fortgang der Arbeiten beeinträchtigen (aussergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, bei der Beschaffung von Rohstoffen sowie allfällige Lieferverzögerungen von Unterlieferanten oder beim Transport)

- uns die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich abgeändert werden

- die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden; sind Teilzahlungen vereinbart, erfolgt die Auslieferung erst nach erfolgter Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Teilbeträge Eine Verspätung bei der Ablieferung berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenansprüche irgendwelcher Art zu stellen.

 

 

6. Rücksendungen

Umtausch- und Rücknahmesendungen müssen innert 10 Tagen nach Fakturadatum erfolgen und können nur nach vorheriger Absprache, in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand akzeptiert werden. Für allfällige Schäden an solcher Ware haftet der Besteller. Bei Retouren ohne Verschulden unsererseits werden die Kosten für Kontrolle, Reinigung, Wiedereinlagerung in Rechnung gestellt. Die Minimalentschädigung für entstandene Umtriebe beträgt in einem solchen Fall 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch Fr. 20.-- (andere schriftliche Vereinbarungen vorbehalten).

7. Beanstandungen/Annahme der Lieferung

Mit der Lieferung geht die Ware in die Obhut des Empfängers über. Er prüft diese bei Erhalt auf Vollständigkeit und allfällig entstandene Transportschäden und bestätigt den korrekten Empfang mittels Unterschrift auf dem Lieferschein.

8. Garantie / Haftung

Garantieansprüche sind vom Besteller ausdrücklich als solche geltend zu machen. Unsere Garantie erstreckt sich - nach unserer freien Wahl - auf Reparatur oder Ersatz von Teilen, die während der Garantiezeit nachweisbar infolge fehlerhaften Materials, als Folge von Konstruktionsfehlern oder mangelhafter Ausführung defekt werden. Transportierbare Geräte sind uns franko einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten und müssen auf Verlangen retourniert werden. Wir übernehmen keine Haftung für Montagekosten, Umtriebsentschädigungen, Folgeschäden irgendwelcher Art oder Kosten in Zusammenhang mit Betriebsunterbrüchen. Die Garantiefrist beträgt bei einschichtigem Normalbetrieb 12 Monate. Bei Handelswaren gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, Schäden infolge ungenügender Wartung, Nichteinhalten der Betriebsvorschriften, unsachgemässer Montage (soweit nicht durch uns montiert) und höherer Gewalt. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller selbst oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen.

9. Eigentumsvorbehalt / Vertragsrücktritt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung bleibt die Ware unser Eigentum. Entstehen nach Abschluss eines Vertrages berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, die sofortige Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages und die Zahlung ausstehender Forderungen - ob fällig oder nicht - zu verlangen. Das Rücktrittsrecht vom Vertrag und die sofortige Rücknahme der gelieferten Ware bleibt uns in einem solchen Falle vorbehalten.

Bei Rücktritt des Bestellers vom Auftrag sind wir berechtigt, alle durch den Auftrag entstandenen Kosten plus entgangenen Gewinn zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir ohne weiteres berechtigt, das Eigentumsrecht formell eintragen zu lassen und den Empfänger der Ware schriftlich über den bestehenden Eigentumsvorbehalt zu informieren. Der Käufer verpflichtet sich, in einem solchen Fall den Empfänger der Ware bekanntzugeben.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist CH-4800 Zofingen, Gerichtsstand für beide Parteien CH-4800 Zofingen. Es gilt das Schweizer Recht.

Qualitair GmbH, 4800 Zofingen_________________________

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Kunde:___________________________________________________

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